Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stadtgeflüster GbR
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Stadtführungen, Themen- und Sonderführungen sowie sonstige Veranstaltungen zwischen der Dachauer Stadtgeflüster GbR, Mitterfeldweg 11c, 85221 Dachau (nachfolgend „wir" oder „Anbieter"), und dem jeweiligen Kunden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Gegenstand und Umfang der Leistung
(1) Wir erbringen geführte Rundgänge und Veranstaltungen im Gebiet der Großen Kreisstadt Dachau durch zertifizierte Gästeführerinnen und Gästeführer.
(2) Inhalt, Dauer, Treffpunkt, Sprache, Wegstrecke und Teilnehmerzahl der jeweiligen Führung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Angebots auf unserer Website beziehungsweise im Buchungssystem. Diese Beschreibung ist maßgeblich für den Leistungsumfang.
(3) Unsere Leistungen sind Einzelleistungen. Es handelt sich weder um Pauschalreisen noch um verbundene Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Reisevertragsrecht findet keine Anwendung.
(4) Eintrittsgelder, Verzehr, Anreise, Parkgebühren und Leistungen Dritter sind nicht im Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind.
Klarstellung zur KZ-Gedenkstätte Dachau
Wir bieten keine Rundgänge auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau an und stehen in keiner Verbindung zu dieser. Rundgänge auf dem Gedenkstättengelände werden ausschließlich über die KZ-Gedenkstätte Dachau selbst vermittelt. Unsere Führungen behandeln die Geschichte und Gegenwart der Stadt Dachau.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Führungen auf der Website und im Buchungssystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Bei öffentlich ausgeschriebenen Terminen erfolgt die Buchung über unser Online-Buchungssystem. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Buchungsbestätigung in Textform (in der Regel per E-Mail) zustande.
(3) Bei Gruppen- und Sonderbuchungen erfolgt zunächst eine unverbindliche Anfrage. Wir übermitteln daraufhin ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt und wir die Buchung in Textform bestätigen.
§ 4 Absage und Änderungen durch den Anbieter
(1) Für öffentlich ausgeschriebene Termine gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Wird diese nicht erreicht, können wir den Termin bis spätestens 24 Stunden vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet.
(2) Wir können eine Führung absagen oder abbrechen, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich, unzumutbar oder gefährlich ist, die wir nicht zu vertreten haben. Dazu zählen insbesondere Unwetter, Sturm, Gewitter, Glatteis, behördliche Anordnungen, Sperrungen und die kurzfristige Erkrankung des Gästeführers ohne verfügbaren Ersatz.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 bieten wir nach Wahl des Kunden einen Ersatztermin an oder erstatten das gezahlte Entgelt. Bei einem Abbruch nach mehr als der Hälfte der planmäßigen Dauer besteht kein Erstattungsanspruch.
(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich aus § 9 nichts anderes ergibt.
(5) Geringfügige und dem Kunden zumutbare Änderungen von Route, Reihenfolge der Stationen oder des eingesetzten Gästeführers bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
§ 5 Durchführung, Mitwirkung und Verhalten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer finden sich rechtzeitig am angegebenen Treffpunkt ein. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung, auf Nachholung versäumter Inhalte oder auf Erstattung.
(2) Unsere Führungen finden überwiegend im Freien und grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir empfehlen wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk. Absatz 2 des § 7 bleibt unberührt.
(3) Die Teilnahme erfolgt im öffentlichen Verkehrsraum. Die Teilnehmer bewegen sich in eigener Verantwortung und haben die Straßenverkehrsordnung sowie die Anweisungen des Gästeführers zu beachten. Der Gästeführer übernimmt keine Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Raum.
(4) Für die Teilnahme minderjähriger Personen bleiben die Erziehungsberechtigten beziehungsweise die begleitenden Aufsichtspersonen aufsichtspflichtig. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson teilnehmen. Bei Schul- und Jugendgruppen ist eine ausreichende Anzahl an Begleitpersonen zu stellen.
(5) Die Führungen verlaufen teilweise über Kopfsteinpflaster, Treppen und Steigungen. Teilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen oder eingeschränkter Mobilität werden gebeten, uns dies vor der Buchung mitzuteilen, damit wir die Eignung des Formats prüfen und gegebenenfalls Alternativen anbieten können.
(6) Wir sind berechtigt, Teilnehmer von der Führung auszuschließen, die den Ablauf erheblich stören, andere Teilnehmer gefährden oder erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
(7) Die Mitnahme von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache und an der Leine gestattet.
(8) Treten während der Führung Leistungsstörungen auf, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich vor Ort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren an der Abhilfe mitzuwirken sowie eintretende Schäden gering zu halten. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können sich Ansprüche des Kunden mindern, soweit uns dadurch die Möglichkeit der Abhilfe genommen wurde. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 6 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für mitgeführte Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.
(6) Für Leistungen Dritter, die wir lediglich vermitteln und die als solche gekennzeichnet sind, haften wir nicht.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Wir fertigen gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen unserer Führungen zu Dokumentations- und Werbezwecken an. Aufnahmen werden vor Beginn der Führung angekündigt. Teilnehmer können der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar sind, jederzeit und ohne Nachteile widersprechen. Eine Veröffentlichung erkennbarer Personen erfolgt nur mit deren Einwilligung. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
(2) Teilnehmern sind Foto- und Videoaufnahmen zu privaten Zwecken gestattet. Die Veröffentlichung von Ton- oder Videomitschnitten des Vortrags bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform; die Führungstexte sind urheberrechtlich geschützt.
§ 8 Gutscheine
(1) Von uns ausgestellte Gutscheine sind ab dem Ende des Kalenderjahres ihrer Ausstellung drei Jahre gültig.
(2) Gutscheine sind übertragbar, jedoch nicht in bar auszahlbar und nicht auf bereits gebuchte Termine anrechenbar. Restguthaben verfallen nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer.
(3) Die Einlösung setzt eine Terminvereinbarung nach Verfügbarkeit voraus. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
§ 9 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter www.dachauer-stadtgefluester.de/datenschutz.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt der Kunde als Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dachau ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Dachauer Stadtgeflüster GbR · Stand August 2026
